Web27 ago 1998 · Art. 89 BayBG, Amtsbezeichnung Art. 90 BayBG, Besoldung, Versorgung und sonstige Leistungen Art. 91 BayBG (weggefallen) Art. 92 BayBG, Abtretung, Verpfändung, Aufrechnung Art. 93 BayBG (weggefallen) Art. 94 BayBG, Rückforderung zu viel gezahlter Leistungen Art. 95 BayBG (weggefallen) Art. 96 BayBG, Übergang von … WebArt. 89 BayBG, Amtsbezeichnung Art. 90 BayBG, Besoldung, Versorgung und sonstige Leistungen Art. 91 BayBG (weggefallen) Art. 92 BayBG, Abtretung, Verpfändung, …
BayBG (Bayerisches Beamtengesetz) - Landesrecht Bayern
WebDie familienpolitische Teilzeitbeschäftigung kann in Anspruch genommen werden, wenn die Beamtin bzw. der Beamte mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder einen pflegebedürftigen Angehörigen betreut (Art. 89 BayBG). Anders als bei der voraussetzungslosen Antragsteilzeit besteht ein Anspruch auf Bewilligung der … WebArt. 89 BayBG, Amtsbezeichnung Art. 90 BayBG, Besoldung, Versorgung und sonstige Leistungen Art. 91 BayBG (weggefallen) Art. 92 BayBG, Abtretung, Verpfändung, Aufrechnung Art. 93 BayBG (weggefallen) Art. 94 BayBG, Rückforderung zu viel gezahlter Leistungen Art. 95 BayBG (weggefallen) Art. 96 BayBG, Übergang von Ansprüchen main province in canada
Familienpolitische Teilzeitbeschäftigung nach Art. 89 …
WebArtikel 89 (gegenstandslos) 9. Teil - Ergänzende Vorschriften Artikel 90 (Erlass von Vorschriften) Artikel 91 (Sicherstellung der Personalvertretung bei Um- oder Neubildung von Dienststellen) ... Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) … WebDem Beamten steht es offen, eine Teilzeitbeschäftigung nach Art. 88 BayBG (Antragsteilzeit) oder Art. 89 BayBG (Familienpolitische Teilzeit) zu beantragen, wenn er … Web15 giu 2014 · 89Abs. 1 Nr. 1 und Art. 90 Abs. 1 BayBGdarf insgesamt 15 Jahre nicht überschreiten. 2. Für den Beginn derTeilzeitbeschäftigung bzw. Beurlaubung wird grundsätzlich der1. August bestimmt. Dies gilt nicht im unmittelbaren Anschluss an die Mutterschutzfrist bzw. die Elternzeit. Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung werden … main provisions of health and safety